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In unseren Räumen stehen alle erforderlichen hygienischen Mittel zur Verfügung (Luftreiniger und Handdesinfektionsmittel).

Unser Service sowie Preise 

(Alle unsere Services sind mit Kondom)

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Neuer Prostitutionsgesetz ab 01.07.2017

Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass bei Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.

Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr.

Die Aushandpflicht dient dazu, die Einhaltung der Kondompflicht zusätzlich zu sichern. Nach §24 Absatz 2 sind Betreiber verpflichtet, auf die Einhaltung der Kondompflicht hinzuwirken. 

§ 26
Prostitutionsstätten- und ähnliche Einrichtungen
Der Betrieb einer Prostitutionsstätte im Sinne des § 2 Abs. 4 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327), oder einer ähnlichen Einrichtung, die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges im Sinne des § 2 Abs. 5 des Prostituiertenschutzgesetzes, die Durchführung oder Organisation einer Prostitutionsveranstaltung im Sinne des § 2 Abs. 6 des Prostituiertenschutzgesetzes, der Betrieb einer Prostitutionsvermittlung im Sinne des § 2 Nr. 7 des Prostituiertenschutzgesetzes sowie die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt im Sinne des § 2 Abs. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes ist zulässig, wenn

1. nur Kundinnen und Kunden mit Negativnachweis nach § 3 eingelassen werden,

2. eine Kontaktdatenerfassung der Kundinnen und Kunden nach § 4 erfolgt,

3. die Betreiberinnen und Betreiber oder, sofern solche nicht vorhanden sind, die Prostituierten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Prostituiertenschutzgesetzes ein Abstands- und Hygienekonzept nach § 5, das das besondere Infektionsrisiko der angebotenen Dienstleistung berücksichtigt und eine mindestens einmal wöchentliche Testung der Prostituierten, soweit es sich nicht um geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung handelt, beinhaltet, erstellen und umsetzen.

Die nachfolgenden Seiten beinhalten eindeutige erotische Inhalte und sind für Minderjährige nicht geeignet. Ich bin mindestens 18 Jahre und habe den Hinweis zur Kenntnis genommen: